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Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass, der einem Käufer für die frühzeitige Bezahlung seiner Rechnung innerhalb eines festgelegten Zeitraums gewährt wird. Skonto dient als Anreiz für den schnellen Zahlungseingang und hilft dem Verkäufer, seine Liquidität zu verbessern. Typischerweise wird Skonto in Prozent des Rechnungsbetrages ausgedrückt und direkt auf der Rechnung ausgewiesen. Beispielsweise könnte ein Skonto von 2% angeboten werden, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt. Zahlt der Kunde später, entfällt der Skontoanspruch, und der volle Rechnungsbetrag ist fällig.

Technische Abwicklung von Skonti in Ihrer Warenwirtschaft

Schritt 1: Konto für gewährtes Skonto anlegen

Navigieren Sie im Menü zu Einstellungen > Aufträge > Konto und legen Sie hier ein neues Konto mit der Bezeichnung „Gewährtes Skonto“ an. Tragen Sie in das Feld Kontonummer eine Nummer ein, die in Ihrer Finanzbuchhaltung für Skonti vorgesehen ist.

Schritt 2: Zahlungseingang verbuchen

Gehen Sie zur Seite Aufträge > Bestellungen. Wählen Sie dort die gewünschte Bestellung, die Sie als bezahlt kennzeichnen möchten, indem Sie das Kästchen vor dieser auswählen. Unterhalb der Auflistung finden Sie die Option „Bezahlen“, auf die Sie bitte klicken.

  1. Tatsächlich bezahlten Betrag verbuchen: Zuerst tragen Sie den Betrag ein, der tatsächlich vom Kunden überwiesen wurde, also der Rechnungsbetrag abzüglich des Skontoabzugs.
  2. Skontobetrag verbuchen: Im nächsten Schritt erfassen Sie den Skontobetrag. Dieser Betrag wird ebenfalls als „bezahlt“ verbucht, jedoch mit der Zuordnung zum vorher angelegten Konto „Gewährtes Skonto“.

Durch diese Vorgehensweise wird in Ihrer Warenwirtschaft der volle Rechnungsbetrag als bezahlt markiert, obwohl die Zahlung in zwei Schritten (tatsächlicher Zahlungseingang und Skontobetrag) verbucht wird.

Schritt 3: Verbuchung in der Finanzbuchhaltung

In Ihrer Finanzbuchhaltung müssen Sie diese beiden Positionen (den Zahlungseingang und den Skontobetrag) entsprechend verbuchen. Der Skontobetrag sollte als Erlösschmälerung oder unter einem entsprechenden Skonto-Ertragskonto verbucht werden.

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