Erfolgsassistent: Ihr Navigator im Digitalen Marketing

Provision mit Umsatzsteuer

Ihre Vertriebspartner sind in der Regel dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen. In der Realität gibt es jedoch oft Fälle, in denen Vertriebspartner kein Gewerbe anmelden oder trotz einer Gewerbeanmeldung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. In solchen Situationen liegt die Verantwortung für die Abführung der Mehrwertsteuer bei Ihnen, selbst wenn Sie den Betrag bereits an den Vertriebspartner überwiesen haben.

Solche Vorkommnisse haben bereits einige Direktvertriebsunternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Daher wurde eine Funktion implementiert, die es ermöglicht, dass die Berechtigung zur Auszahlung der Mehrwertsteuer auf Provisionen für jeden Vertriebspartner nur von einem Office-Mitarbeiter einmalig aktiviert werden kann.

Standardmäßig wird jedem Mitarbeiter die Provision netto ausbezahlt, und die Mehrwertsteuer muss direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Selbst wenn ein Vertriebspartner seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, hat dies keinen Einfluss auf die Auszahlung der Mehrwertsteuer in der Provisionsabrechnung. Ist ein Vertriebspartner vorsteuerabzugsberechtigt, muss er einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Dokument für die Vorsteuerabzugsberechtigung einrichten

Navigieren Sie zu Einstellungen -> Provision -> Einstellungen. Im Feld „Für USt-Auszahlung“ wählen Sie ein Dokument aus, das zuvor unter Vertriebspartner -> Bewerbungsunterlagen erstellt wurde. Dieses Dokument ist ab diesem Moment maßgeblich für die Auszahlung der Umsatzsteuer in der Provision.

Vertriebspartner für die Auszahlung der Mehrwertsteuer in der Provision aktivieren

  1. Suchen Sie den gewünschten Vertriebspartner.
  2. Wählen Sie den Vertriebspartner aus und klicken Sie auf „Anzeigen“.
  3. Navigieren Sie zum Tab „Bewerbungsunterlagen“.
  4. Wählen Sie bei dem relevanten Dokument für die Mehrwertsteuerfreigabe entweder „Original“ oder setzen Sie bei „Kopie“ und „Kopie reicht“ ein Häkchen. Anschließend speichern.

Nach dieser Änderung erhält der betreffende Mitarbeiter ab der nächsten Provisionsabrechnung die Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nach oben scrollen